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technikgeschichtliche Einzel-Objekte

Kultur-Denkmale, Kleinobjekte, Fundstücke

Technik- und Industriegeschichte hat nicht nur in Büchern, Archiven oder alten Filmen überlebt. Man kann ihr auch noch als Technikdenkmal, Bauwerk oder Bestandteil noch in Betrieb befindlicher Anlagen begegnen.
Noch vorhandene Objekte aus der Region sollen hier vorgestellt, ihr Standort aufgezeigt und ihr Umfeld erlebbar gemacht werden.

interaktive Karte technischer Denkmale und Kleinobjekte

Ausgewählte technische Kleindenkmale

Neben den anerkannten und duch die Denkmalpflege dauerhaft gesicherten Beständen finden sich in der Region noch eine Vielzahl von Objekten aus früheren Zeiten, die teils auf private Initiative bewusst als Schaustück erhalten wurden, teils einfach nur wegen ihrer Größe oder aus anderen Grüden in ihrem Umfeld stehen geblieben sind und uns heute als Anschauungsmaterial dienen.
Auf einzelne Kleindenkmale aus der interaktiven Karte wird in dieser → Liste der Fundstücke aus Ulm und der Regio nochmal besonders eingegangen.


Zur Problematik technischer Denkmale

Ein Denkmal ist definiert als "erhaltenes [Kunst]werk, das für eine frühere Kultur Zeugnis ablegt" (Duden). Im engeren Sinn bezeichnet es ein künstlerisches Werk zum Gedenkan an eine Person oder ein Ereignis. Inhaltlich unterscheidet man darüber hinaus in Kultur-, Kunst-, Bau-, Boden- und Naturdenkmale.


Handwerkliche Arbeitsweisen und Geräte, Maschinen zur industriellen Herstellung oder überhaupt technische Produkte werden erst seit jüngster Vergangenheit als Kulturgut anerkannt. Dass sich an diese Objekte eine Erinnerungskultur küpft und sie Teil des kulturellen Gedächtnisses eines Staates, einer Region oder eines Berufsstandes sind ist auch heute nicht immer selbstverständlich. Sie als Denkmal zu betrachten und entsprechend zu erhalten sollte jedoch im gleichen öffentlichen Interesse liegen wie bei Kunst-, Bau- und Naturdenkmalen.
Allerdings stellen uns technische Denkmale vor eine besondere Herausforderung.
Hubert Krins, Leiter der Außenstelle Tübingen des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg, schreibt dazu:


„Es liegt in der Natur der Sache, dass der denkmalpflegerische Erhaltungsaufwand oft entgegen den vielfältigen Veränderungsinteressen der Eigentümer und nicht selten auch entgegen den Planungen von Gemeinden und anderen Institutionen vertreten werden muss. Bei Objekten der Industrie- und Technikgeschichte gelten dabei über das ohnehin konfliktträchtige Maß hinaus verschärfte Bedingungen. […] Vor allem ergeben sich besondere Bedingungen aus der Zweckgebundenheit dieser Denkmalgattung. Jede Produktionsanlage unterliegt insgesamt und in jedem ihrer Teile der Bestimmung, eine Zeitlang möglichst fehlerfrei und möglichst wirtschaftlich zu funktionieren. Bei Verschleiß, bei Betriebsfehlern oder hohen Betriebskosten wird sie dem neuesten technischen Stand angepasst oder erneuert. Diese ständigen Veränderungsprozesse stehen dem denkmalpflegerischen Interesse entgegen, da in der Regel der Fortbestand unveränderter Rahmenbedingungen die günstigste Voraussetzung für die Erhaltung des Denkmals schafft. […] Um derartige Verluste und Beeinträchtigungen zu vermeiden, kommt es darauf an, mehr Sensibilität für den Umgang mit technischen Denkmalen zu erreichen. Dabei sollen die zitierten „wirtschaftlichen Zwänge“ nicht geleugnet sondern ihnen die Überzeugung entgegen gestellt werden, dass historische Zeugnisse der Industrie und Technik genau so zum kulturellen Erbe gehören wie Kirchen, Schlösser oder Fachwerkhäuser. Gelegentlich ist es geradezu unverständlich, wie wenig in den Firmen und Betrieben das Verständnis – von Stolz ganz zu schweigen – für die eigene Geschichte entwickelt ist. […] Dabei ist es gerade bei Brücken immer wieder gelungen, sie – wie z.B. in Langenargen, dadurch vor dem Abbruch zu retten, dass in einiger Entfernung eine neue Brücke für die gewachsenen Verkehrslasten errichtet wurde und die alte als Fußgänger- oder Fahrradbrücke oder auch in sonst eingeschränkter Weise weiter benutzt werden konnte. Erhaltung der historischen Funktion bei Verringerung der Anforderung an eben die Funktionsfähigkeit (oder auch nur Verzicht auf eine weitere Steigerung der Ansprüche) – dieser denkmalpflegerische Ansatz verdient bei allen Bemühungen um die Erhaltung technischer Denkmale besondere Beachtung. Zum einen, weil die Fortdauer einer – wenn auch auf das denkmalverträgliche Maß reduzierten – Nutzung eine gute, ja oft unerlässliche Voraussetzung für die Denkmalerhaltung schlechthin ist. Zum anderen, weil das „Funktionieren“ gerade beim technischen Kulturdenkmal die eigentliche Zweckbestimmung ist. Ungenutzt oder auch nur „umgenutzt“ läuft es Gefahr, den entscheidenden Teil seiner Denkmalbedeutung zu verlieren. Darum ist es wichtig, vor der Stilllegung denkmalwerter technischer Anlagen über die Frage ihrer Erhaltung nachzudenken und dabei vorrangig nach Wegen zu suchen, die ein weiteres sinngemäßes Funktionieren erlauben. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass ein historisches Herzstück einer technischen Anlage im Verbund mit moderner Technologie auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten weiter betrieben wird, wie z.B. Turbinen und Generatoren des kleinen einstigen Industriekraftwerks der Firma Eisenlohr zwischen Metzingen-Neuhausen und Dettingen/Erms. […] Diese Lösungsansätze haben gegenüber einer rein musealen Präsentation oder gar nur Simulation technischer Vorgänge – wie dies etwa in dem am Blautopf gelegenen Hammerwerk Blaubeuren erfolgt – aus denkmalpflegerischer Sicht die höhere Priorität.“

Quelle: Hubert Krins, Michael Goer, Leo Schmidt; Brücke, Mühle und Fabrik - Technische Kulturdenkmale in Baden-Württemberg; Theiss, 1991, ISBN 3-8062-0841-7
S. 18ff, Zur Erhaltung und Pflege technischer Kulturdenkmale


Freuen wir uns also, dass in der Region Ulm/Neu-Ulm noch eine ganze Reihe technischer Denkmale erhalten geblieben sind, auch wenn nicht alle als solche anerkannt und damit geschützt werden können. Und danken wir alle jenen, die dazu beitragen, dass wir uns auf unseren Wegen noch an der einen oder anderen Stelle an einem dort aufgestellten "roschdigem Glomp" erfreuen können.




Eine Broschüre über die Technikdenkmale im Alb-Donau-Kreis hat das Landratsamt im Jahr 2009 heraus gegeben. Sie steht als pdf beim -» Landesbildungsserver Baden-Württemberg zum download bereit.


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